tag:blogger.com,1999:blog-3853774337379253757.post2851138585920086090..comments2018-05-16T07:06:24.932+02:00Comments on RAin Hildebrand-Blume: Notarrechnungen - immer vertrauenswürdig?RAinHildebrand-Blumehttp://www.blogger.com/profile/13615594655726085345noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-3853774337379253757.post-60521774371706154322017-04-10T15:05:58.387+02:002017-04-10T15:05:58.387+02:00Der Sachverhalt taugt nicht wirklich zur Aufregung...Der Sachverhalt taugt nicht wirklich zur Aufregung. Insbesondere die ominöse Verdoppelung des Gegenstandswerts ist völlig korrekt: Nach altem Kostenrecht war für den Gegenstandswert einer General- und Vorsorgevollmacht das (vollständige) Aktivvermögen des Vollmachtgebers maßgeblich, ohne Schuldenabzug (§ 41 Abs. 2 KostO, siehe etwa Streifzug durch die Kostenordnung, Rdnr. 2136). Nach neuem Kostenrecht beläuft sich der Geschäftswert für General- und Vorsorgevollmachten auf die Hälfte des Aktivvermögens des Vollmachtgebers (§ 98 Abs. 3 GNotKG, siehe dazu etwa Diehn, Notarkostenberechnungen, Rdnr. 1906).<br /><br />Den Rest des Sachverhalts kann ich nicht beurteilen. Aber vielleicht hat das Notariat ja schlicht Recht.horstenberghttps://www.blogger.com/profile/03621583423629098759noreply@blogger.com